
EMDR-Practitioner
Absolvieren von mindestens zwei verschiedenen Ausbildungsstufen bei anerkannten Ausbildungsinstituten. Die Ausbildung umfasst mindestens 18 Zeitstunden Theorie und 13 Zeitstunden Praxis. Die Ausbildungsstufen sollen in zeitlichem Abstand von mindestens 3 Monaten liegen. Die Teilnahme an wenigstens 5 Std. Supervision muss vor der zweiten Ausbildungsstufe erfolgt sein. Nachweis der Befähigung zur Ausübung von Psychotherapie vorbehaltlich der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Mindestens zwei Jahre psychotherapeutischer Tätigkeit. Mindestens 50 Stunden Therapieerfahrung mit EMDR mit wenigstens 25 KlientInnen (bei Ausbildungsbeginn vor 2010: 20 KlientInnen). Mindestens 30 Sitzungen Supervision bei einem/r von EMDR Europe anerkannten/r Supervisor/in. Es sind zwei Referenzen erforderlich, eine von einem/r durch EMDR Euorpe anerkannten Supervisor/in und die zweite von einer Person, die die berufliche Praxis und das Ansehen der Antragstellenden beurteilen kann. EMDR-Supervisor/innen, die die Antragstellenden überprüfen, müssen die EMDR-Arbeit der Antragstellenden unmittelbar miterlebt haben, entweder durch Einsatz von Video/DVD oder in vivo. Antragstellende müssen Mitglied des nationalen Fachverbandes sein. Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt des Kompetenzrahmens (wird von/m Supervisor/in ausgefüllt).
Das Zertifikat gilt für 5 Jahre und wird bei Nachweis von 20 Std. EMDR-Fortbildung/Supervision erneuert.
Zulassungsbedingungen zu den einzelen Levels Personen mit abgeschlossener Weiterbildung in Psychotherapie und Praxisbewilligung zur Ausübung der Psychotherapie oder mit äquivalenter Qualifikation.
Einführungsseminar (Level I) mit folgendem Ziel: theoretische Grundlagen des EMDR, Vorsichtsmassnahmen zum Patientenschutz sowie die Grundlagen der Durchführung der Methode im einzelnen. Schwierigkeitsgrad der Behandlung: Anpassungsstörungen, Typ I-Traumatisierungen sowie einfache Phobien.
Fortgeschrittenenseminar (Level II) mit folgendem Ziel: aktivere Form des EMDR, wie sie insbesondere für PatientInnen mit schwereren psychischen Störungen erforderlich ist. Zudem Spezialseminare für TherapeutInnen, die bestimmte Patientengruppen der speziellen Psychotraumatologie behandeln. Schwierigkeitsgrad der Behandlung: komplexe Traumastörungen/Mehrfachtraumatisierungen (Typ II-Traumatisierungen), dissoziative Störungen, Persönlichkeitsstörungen
Spezialseminare zur Vertiefung der Fertigkeiten, Anwendung bei verschiedenen Krankheitsbildern und Supervisionsmöglichkeiten.
Überblick über Seminardaten in
